Die Robinsonliste ist eine Liste mit E-Mailadressen und Domains von Personen die ihre E-Mailadressen bzw. Domains für die Zusendung kommerzieller Kommunikation ausschließen wollen. Gerführt wird diese Liste von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) gemäß § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz (ECG).
Wir haben nun unserem Newsletterprogramm eine automatisierte tägliche Prüfung eingebaut. Dabei wird täglich von der RTR automatisiert die aktuellste Liste angefordert und anschließend überprüft ob eine E-Mailadresse im Adressbestand vorhanden ist. Sollte dies zutreffen erhält der Kunde eine E-Mailbenachrichtigung welche die E-Mailadresse beinhaltet.
Der Kunde muss dann entscheiden ob er berechtigt ist, diesem eine E-Mail zu senden. Eine Berechtigung kann vorliegen, wenn sich der User mit der betroffenen E-Mail durch das Double-In Verfahren angemeldet hat.
Falls keine Berechtigung vorliegt, muß die E-Mailadresse aus dem Adressbestand händisch gelöscht werden.
Falls eine Berechtigung für diese betroffene E-Mailadresse vorliegt, so kann in der Adressverwaltung die E-Mailadresse als verifiziert eingetragen werden.
Der Abgleich erfolgt immer in der Nacht.